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   AG Steinfurt, 18.04.2012 - 21 C 75/12   

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https://dejure.org/2012,83535
AG Steinfurt, 18.04.2012 - 21 C 75/12 (https://dejure.org/2012,83535)
AG Steinfurt, Entscheidung vom 18.04.2012 - 21 C 75/12 (https://dejure.org/2012,83535)
AG Steinfurt, Entscheidung vom 18. April 2012 - 21 C 75/12 (https://dejure.org/2012,83535)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StVO § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 9 Abs. 1
    Auffahrunfall, Anscheinsbeweis, Widerlegung, starkes Abbremsen ohne zwingenden Grund, fehlende Anzeige der Abbiegeabsicht, Schadensminderung, Großkundenrabatt, Mietwagenfirma

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Auffahrunfall nach starkem Bremsen ohne zwingenden Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 11.01.1990 - 12 U 162/89

    Grenzen des Anscheinsbeweises bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus AG Steinfurt, 18.04.2012 - 21 C 75/12
    Den insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten (vgl. OLG Köln, VersR 1991, 1195) ist ein entsprechender Beweis gelungen, dass dem den klägerischen PKW steuernden Zeugen D. gefahrerhöhend anzulasten ist, unter Verstoß gegen § 4 Abs. 1 S. 2 StVO ohne zwingenden Grund stark abgebremst zu haben.
  • KG, 22.11.2001 - 13 U 3682/00

    Haftungsverteilung beim Auffahren auf ein plötzlich an einer Parklücke bremsendes

    Auszug aus AG Steinfurt, 18.04.2012 - 21 C 75/12
    Die gemäß § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmende Abwägung der wechselseitigen Verursachungs-und Verschuldensanteile führt dazu, dass der Klägerseite zumindest 1/3 des Schadens selbst zu verbleiben hat (vgl. KG Berlin, VersR 2002, 1571-1572, zitiert nach juris Rn. 5, 13; KG Berlin NZV 2003, 42-43, zitiert nach juris Rn. 16).
  • KG, 26.04.1993 - 12 U 2137/92

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf einer Sonderfahrspur für Busse und Taxen

    Auszug aus AG Steinfurt, 18.04.2012 - 21 C 75/12
    Der Auffahrende hat den Beweis des ersten Anscheins gegen sich, dass er entweder den notwendigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten (§ 4 Abs. 1 S. 1 StVO) oder seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepasst hat (§ 3 Abs. 1 StVO) oder es an der erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen (§ 1 Abs. 2 StVO; vgl. unter anderem KG Berlin, 12. Zivilsenat, Urteil vom 26.4.1993, Az. 12 U 2137/92).
  • KG, 11.07.2002 - 12 U 9923/00

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen Linksabbieger

    Auszug aus AG Steinfurt, 18.04.2012 - 21 C 75/12
    Die gemäß § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmende Abwägung der wechselseitigen Verursachungs-und Verschuldensanteile führt dazu, dass der Klägerseite zumindest 1/3 des Schadens selbst zu verbleiben hat (vgl. KG Berlin, VersR 2002, 1571-1572, zitiert nach juris Rn. 5, 13; KG Berlin NZV 2003, 42-43, zitiert nach juris Rn. 16).
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